Bei der Ausbildung B mit der Schlüsselzahl 197 handelt es sich darum, die Ausbildung vorwiegend auf einem Automatikfahrzeug absolvieren zu können. Es müssen nur mind. 10 Schaltstunden in die Ausbildung integriert werden. Ebenso kann dann auch die Prüfung mit Automatik absolviert werden und man ist dennoch berechtigt, Schaltfahrzeuge zu fahren.
Diese Ausbildung wird im übrigen ab April/Mai 2021 fester Bestandteil unseres Ausbildungskonzeptes.
Vorteile:
Nachteil:
Darum geht’s:
Das sind die Voraussetzungen für einen Verzicht auf den Automatikeintrag:
Die Schlüsselzahl B197:
Die nationale Schlüsselzahl 197 sagt aus, dass die Prüfung auf einem Fahrzeug ohne Schaltgetriebe/mit Automatikgetriebe abgelegt wurde (vgl. §17a FeV). Sie ist nicht als Beschränkung der Fahrerlaubnis zu sehen, sondern dient vielmehr zur Dokumentation aller mit einem Automatikgetriebe abgelegten Prüfungen.
Auf einen Blick:
Die Ausbildung könnte demnach zum Beispiel wie folgt ablaufen:
Die „mindestens 10 Schulungsstunden“ sind laut Verordnung im Realverkehr zu absolvieren. Die schaltrelevanten Ausbildungsteile der Grundausbildung werden natürlich vor den Sonderfahrten vermittelt. Die Anzahl der mit dem Schaltfahrzeug zu absolvierenden Sonderfahrten ist abhängig vom Lernfortschritt und den Fähigkeiten des Fahrschülers. So nutzen Sie die vorgeschriebenen Sonderfahrten flexibel für die Integration der Schaltstunden. Mit der abschließenden Testfahrt haben Sie eine gute Möglichkeit zur Kontrolle, ob Sie dem Fahrschüler die komplexen Kompetenzen vermittelt haben, ein Fahrzeug mit Schaltgetriebe sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst zu führen.
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