Grundvoraussetzungen:
Mindestalter 25 Jahre
Mind. 5 Jahre im Besitz der Klasse B
Erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung in einer Fahrschule der Klasse A
Antrag auf Erteilung der Schlüsselzahl 196 nötig
Zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung und dem Eintrag der Schlüsselzahl darf höchstens ein Jahr liegen
Fahren nur im Inland erlaubt
Schulungsumfang:
Theorie
Mindestens 4 x 90 Minuten aus dem Rahmenplan für den klassenspezifischen Zusatzstoff der Klasse A1
Praxis
Zeitlicher Umfang: Mindestens 5 x 90 Minuten
Die Praxis wird bei uns ausschließlich auf einem 125ccm Roller mit Automatikgetriebe absolviert.
Es dürfen aber dennoch Maschinen auch mit Schaltgetriebe gefahren werden.
Jede weitere (falls erforderlich) Fahrstunde/45 Min. € 50,--
Es wird eine komplette Schutzkleidung (Helm, Handschuhe, Jacke und Hose mit Protektoren) benötigt. (kann nicht gestellt werden!)
Geübt werden müssen die Grundfahraufgaben und ein Teil der Schulung muss auf der Landstraßen/ und oder Autobahnen stattfinden.
Diese Schulung endet ohne eine theoretische und praktische Prüfung. Da es sich um eine Erweiterung der Klasse B und nicht um eine Erteilung der Fahrerlaubnisklasse A1 handelt, ist ein Stufenaufstieg zur Klasse A2 nicht möglich.
Nach der Schulung erhalten Sie von uns eine Bescheinigung zur Vorlage beim LBV, um die Erweiterung in Ihrem Führerschein beantragen zu können.
Der Pauschalpreis für die aufgeführte Erweiterung beträgt € 755,-- und ist bei der Anmeldung zu begleichen (oder per Überweisung direkt nach der Anmeldung).
In diesem Betrag sind die Anmeldung, sowie die theoretische und praktische Grundausbildung enthalten.
Ggfs. fallen Kosten für zusätzlich notwendige Fahrstunden an. (s.oben)
Carl-Petersen-Str. 90
20535 Hamburg
Büroöffnungszeiten
Mo. - Do.: 15:30-18:30 Uhr
Theorieunterricht Kurssystem
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